TA Siedlungsabfall.html

 
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Die TA Siedlungsabfall (TASi) ist eine allgemeine Verwaltungsvorschrift im Bereich Abfallrecht.

Diese Technische Anleitung wurde 1993 aufgrund eines starken Anstiegs der Abfallmengen und bereits erkennbaren Umweltschäden aus der Ablagerung unvorbehandelter Siedlungsabfälle ins Leben gerufen. Belastetes Sickerwasser und treibhauswirksames Methangas waren der Anlass für die Suche nach neuen Entsorgungskonzepten.

So ist als wichtigster Grundsatz der TASi das Ablagern unvorbehandelter Abfälle in Deutschland seit dem 1. Juni 2005 verboten. Die strengen Anforderungen des Regelwerks führten dazu, dass Siedlungsabfall nur noch als Schlacke deponiefähig gewesen wäre, nachdem er zunächst der Müllverbrennung zugeführt wurde. Mit Ablaufen der letzten Übergangsfristen im Jahr 2005 sind reine Hausmülldeponien (ohne Vorbehandlung) unzulässig, was zur Schließung einer erheblichen Anzahl von Deponien in Deutschland führte.

Seit in Kraft treten der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblVO) vom 1. März 2001 sind nach langen Verhandlungen, von Bund und Kommunen, neben der Müllverbrennung (MVA) auch mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen (MBA) genehmigungsfähig, welche bis heute jedoch noch hohe technische Probleme aufweisen. Auch wenn die Abfallablagerungsverordnung als Fortschreibung der TASi anzusehen ist, behält diese ihre Bedeutung, da Vorschriften der Abfallablagerungsverordnung auf bestimmte Regelungen der TASi verweisen.

Bearbeiten Literatur

  • Lars Krause: TA Siedlungsabfall (TASI), Einführung und Kritik, VWF Verlag Berlin, 1999, ISBN 3-89700-219-1
  • Claus-André Radde: 1. Juni 2006 - Ein Jahr Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung/TA-Siedlungsabfall. Eine Bestandsaufnahme aus Bundessicht. Müll und Abfall 38(6), S. 284 - 289 (2006), ISSN 0027-2957

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