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Das Kabinett Hitler war die Ende Januar 1933 überstürzt gebildete[1] Reichsregierung, die Adolf Hitler nach seiner Ernennung zum Reichskanzler anstelle von Franz von Papen, dessen Bestellung zum Kanzler noch am Tag der Vereidigung von einigen Ministern angenommen worden war[1], ab dem 30. Januar 1933 leitete. Dieses Kabinett stellte anfangs eine Koalitionsregierung aus NSDAP, Deutschnationaler Volkspartei (DNVP) und weiteren nationalkonservativen Politikern (u.a. Stahlhelm, Rechtskatholiken wie Papen) dar, die im Reichstag keine Mehrheit besaß und daher zunächst in der Tradition der Präsidialkabinette in Abhängigkeit von Reichspräsident Paul von Hindenburg stand. Die gewaltsame Verfolgung der Kommunisten nach dem zum Vorwand genommenen Reichstagsbrand vom 27. Februar 1933 und die Reichstagsneuwahlen vom 5. März 1933 änderten die Lage: NSDAP und DNVP verfügten nunmehr über eine Mehrheit, doch nach Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes am 24. März 1933, das der Regierung auf vier Jahre diktatorische Vollmachten einräumte, wurde auch der konservative Koalitionspartner DNVP überflüssig und nach der Selbstauflösung traten deren Abgeordnete der NSDAP bei.
Bearbeiten EntwicklungAuch wenn Hitler bis zum Ermächtigungsgesetz noch sachliche Beratung im Kabinett zuließ, was sich schon seit April 1933 änderte, gab es von Anfang an keine förmlichen Abstimmungen. In dem Maße, in dem Hitler seine Machtbasis außerhalb des Kabinetts aufbaute, ging ferner die Anzahl der Kabinettssitzungen zurück. Im Februar/März 1933 hatte es noch 31 Sitzungen gegeben, im April/Mai 1933 nur 16, und für den Rest des Jahres sowie für 1934 fanden insgesamt 42 Sitzungen statt. Zum letzten Mal kam das Kabinett Hitlers am 5. Februar 1938 zusammen.[2] Hitler verfuhr mit den Ministern in isolierter Kommunikation, teils direkt, teils sogar indirekt über die Leiter von Reichs- oder Parteikanzlei. Sämtliche Minister wurden faktisch zu Befehlsempfängern des (ab 1934) "Führers und Reichskanzlers". Daneben unterhöhlten zahlreiche Sonderbeauftragte Hitlers die Tätigkeit der Minister. Anfangs gehörten dem Kabinett nur drei NSDAP-Mitglieder an: Neben dem Reichskanzler Hitler der Innenminister Frick und Minister Göring ohne Geschäftsbereich. Goebbels („Volksaufklärung und Propaganda“) kam am 13. März hinzu. Im April trat Franz Seldte, der statt Theodor Duesterberg überraschend Arbeitsminister geworden war, der NSDAP bei. Der deutschnationale Wirtschaftsminister Alfred Hugenberg, der von auswärtigen Beobachtern zunächst als der starke Mann des Kabinetts angesehen worden war, trat bereits am 29. Juni 1933 zurück. Seine Partei hatte sich zwei Tage zuvor aufgelöst. Danach verblieben noch einige Parteilose (oder parteilos Gewordene) im Kabinett. Bearbeiten Minister
Bearbeiten Einzelnachweise
Bearbeiten Literatur
Kabinett Hitler – 30. Januar 1933 bis 30. April 1945
Adolf Hitler (Reichskanzler, Reichspräsident, NSDAP) | Franz von Papen (parteilos) | Freiherr von Neurath (parteilos → NSDAP) | Joachim von Ribbentrop (NSDAP) | Wilhelm Frick (NSDAP) | Heinrich Himmler (NSDAP) | Graf Schwerin von Krosigk (parteilos) | Alfred Hugenberg (DNVP) | Kurt Schmitt (NSDAP) | Hjalmar Schacht (parteilos) | Hermann Göring (NSDAP) | Walther Funk (NSDAP) | Franz Seldte (DNVP → NSDAP) | Franz Gürtner (DNVP) | Franz Schlegelberger (NSDAP) | Otto Georg Thierack (NSDAP) | Werner von Blomberg (parteilos) | General Keitel (parteilos) | Freiherr von Eltz-Rübenach (parteilos) | Julius Heinrich Dorpmüller (NSDAP) | Wilhelm Ohnesorge (NSDAP) | Richard Walther Darré (NSDAP) | Herbert Backe (NSDAP) | Joseph Goebbels (NSDAP) | Bernhard Rust (NSDAP) | Fritz Todt (NSDAP) | Albert Speer (NSDAP) | Alfred Rosenberg (NSDAP) | Hanns Kerrl (NSDAP) | Hermann Muhs (NSDAP) | Otto Meissner (parteilos) | Hans Heinrich Lammers (NSDAP) | Martin Bormann (NSDAP) | Karl Hermann Frank (NSDAP) Rudolf Heß (NSDAP) | Ernst Röhm (NSDAP) |
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