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Europaflaggen vor dem Berlaymont-Gebäude, dem Sitz der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission ist im politischen System der Europäischen Union die Exekutive und als solche für die Umsetzung der Beschlüsse von Ministerrat und Parlament zuständig. Sie schlägt darüber hinaus in Ausübung ihres Initiativrechtes Rechtsvorschriften, politische Maßnahmen und Programme vor. Die Kommission ist ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges und somit supranationales Organ der Europäischen Gemeinschaften. Die Kommissare dienen alleine der Gemeinschaft, nicht ihren jeweiligen Herkunftsstaaten. Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel.
Bearbeiten OrganisationDie Europäische Kommission besteht aktuell aus 27 Kommissaren, von denen einer als Kommissionspräsident die Kommission leitet. Sie wird grundsätzlich alle fünf Jahre binnen sechs Monaten nach der Wahl des Europäischen Parlamentes neu besetzt. Der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Rat (der Versammlung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten) bestimmt und benötigt ein Zustimmungsvotum des Parlaments. Als designierter (gewählter, aber noch nicht im Amt befindlicher) Präsident wählt er anschließend gemäß Art. 214 II EGV zusammen mit dem Rat, der in Dreiviertelmehrheit entscheidet, auf Vorschlag der Regierungen der Mitgliedstaaten die Mitglieder seiner Kommission aus - dieses Mitspracherecht hat der Präsident erst seit 1999. Daraufhin befragt das neu gewählte Parlament diese Kandidaten ausführlich und gibt eine Stellungnahme ab - es kann die Kommission jedoch nur als Ganzes ablehnen. Abschließend wird die Kommission von dem Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt. Auch nach der Ernennung der Kommission kann das Europäische Parlament diese jederzeit durch ein mit Zweidrittelmehrheit getroffenes Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen. Seit der EU-Erweiterung 2004 entsendet jeder der EU-Mitgliedstaaten je einen Kommissar. Sie sind alle gleichberechtigte Mitglieder des Kollegiums und vertreten die gefassten Entschlüsse nach dem Kollegialprinzip. Die Amtsdauer der Kommission beträgt fünf Jahre und ist mit der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments abgestimmt. Jedes Kommissionsmitglied verfügt über einen eigenen Mitarbeiterstab (das Kabinett) aus sechs bis neun politischen Beamten. Die Kabinettchefs bereiten die Sitzungen des Kollegiums vor und stimmen sich bereits untereinander ab: bei den sogenannten „A-Punkte“ (A items) herrscht Einigkeit unter den Diensten, sie sind ohne größere Beratung beschlussfähig. Die sogenannten „B-Punkte“ (B items) dagegen bedürfen eingehender Diskussion im Kollegium. Die Sitzungen des Kommissionskollegiums finden meist am Mittwochvormittag statt. Weitere Regelungen zur Organisation enthält die Geschäftsordnung der Europäischen Kommission. Der Europäischen Kommission unterstehen verschiedene Generaldirektionen und Dienste für die interne Organisation und die jeweiligen Politikbereiche der Europäischen Union. Der Vertrag von Lissabon (wie zuvor schon der EU-Verfassungsvertrag) sieht vor, dass die Zahl der Kommissare ab 2014 auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten reduziert wird; nur die erste Kommission, die in Anwendung des neuen Vertrags ernannt wird, soll noch aus je einem Staatsangehörigen jedes Mitgliedstaats bestehen. Diese Verkleinerung soll insgesamt der Effizienz und Handlungsfähigkeit der Kommission in einer erweiterten Union dienen. Vorgesehen ist ein Prinzip der gleichberechtigten Rotation, nach dem die Mitglieder der verkleinerten Kommission zwischen den Mitgliedstaaten ausgewählt werden. Demnach sollen die Mitgliedstaaten bei der Wahl der Kommissare „vollkommen gleich behandelt“ werden, doch „ist jedes der aufeinander folgenden Kollegien so zusammengesetzt, dass das demografische und geografische Spektrum der Gesamtheit der Mitgliedstaaten der Union auf zufrieden stellende Weise zum Ausdruck kommt“ (Art. 244 AEUV) Bearbeiten AufgabenAls Organ ist die Kommission bislang in Art. 211 ff. EGV sowie Art. 124 ff. EAV verankert. Sie ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft:
In der intergouvernementalen zweiten und dritten Säule der EU, also der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) und der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS), hat die Kommission bisher kaum Kompetenzen; die wesentlichen Entscheidungen werden hier allein vom Rat der Europäischen Union getroffen. Durch den Vertrag von Lissabon soll jedoch die PJZS in den Bereich der regulären Gemeinschaftsrechtsetzung übergeführt werden, sodass die Kommission hier dieselben Kompetenzen hat wie in anderen Politikbereichen. Außerdem sollen die Ämter des Außenkommissars und des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zusammengelegt werden, sodass auch im Bereich der GASP eine bessere Verzahnung zwischen Kommission und Rat entstehen soll. Bearbeiten Geschichte der KommissionDie Europäische Kommission hat ihren Ursprung in der Hohen Behörde, die im Rahmen des Pariser Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1952 geschaffen wurde, jedoch auch schon als Kommission bezeichnet wurde. Als ausführendes Organ der Gemeinschaft mit Sitz in Luxemburg oblag ihr der Vollzug der Beschlüsse der Montanunion. Die sechs Unterzeichnerstaaten bestimmten acht Mitglieder selbst, ein neuntes wurde von der Behörde gewählt. Die Mitglieder der Hohen Behörde entschieden mit einfacher Stimmenmehrheit. Erster Präsident der Hohen Behörde war Jean Monnet, der geistige Urheber des Schuman-Plans, der zur Gründung der EGKS geführt hatte. Mit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) 1958 wurden zwei neue Kommissionen eingerichtet, die nun auch offiziell diesen Namen trugen. Zum ersten Präsidenten der EWG-Kommission wurde Walter Hallstein genannt, der als außenpolitischer Staatssekretär unter Konrad Adenauer von deutscher Seite wesentlich zur Gründung der Gemeinschaften beigetragen hatte. Am 1. Juli 1967 wurden die Hohe Behörde der EGKS und die Kommissionen von EWG und Euratom im Rahmen des EG-Fusionsvertrages zur Europäischen Kommission verschmolzen. In der Folgezeit ragten vor allem die Amtszeiten der Kommissionen Jenkins und Delors als bedeutende Phasen der Europäischen Integration heraus. Die EU-Kommission Santer (1995-1999) wurde gegen Ende ihrer Amtszeit von einem Korruptionsskandal um die Kommissarin Edith Cresson erschüttert, was schließlich am 16. März 1999 zum Rücktritt der gesamten Kommission führte.
Bearbeiten Mitglieder der aktuellen KommissionDie vom Rat angenommene Zusammensetzung der derzeitigen Kommission wurde vom Europäischen Parlament am 18. November 2004 bestätigt. Die Kommission trat ihr Amt am 22. November 2004 für eine Amtszeit von fünf Jahren an. Zu Einzelheiten vgl. EU-Kommission Barroso. Bearbeiten Politische RichtungenDie Farben weisen auf die ungefähren politischen Richtungen hin:
Bearbeiten Literatur
Bearbeiten Weblinks
Bearbeiten Siehe auchEuropäischer Rat | Europäisches Parlament | Rat der Europäischen Union (EU-Ministerrat) | Europäische Kommission | Europäischer Gerichtshof | Europäischer Rechnungshof
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