Ersatzkasse.html

 
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Die Ersatzkassen gehören als Krankenkassen zur Gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

Bearbeiten Geschichte

Der Begriff „Ersatzkasse“ ist aus der Situation entstanden, dass zunächst nach Gründung der Sozialversicherung durch Bismarck jeder versicherungspflichtige Bürger einer berufsständischen Pflichtversicherung (einer Primärkasse) zugeordnet wurde (z. B. Handwerker den Innungskrankenkassen), er aber als „Ersatz“ für die Pflichtzuweisung eine der bisher schon freiwillig organisierten, eingeschriebenen Hilfskassen wählen konnte, sofern eine solche Kasse für ihn berufsständisch zuständig war. Um die Jahrhundertwende gab es rund 1.500 Hilfskassen in Deutschland. Mit der RVO mussten bis 1914 die Hilfskassen eine Zulassung als „Ersatzkasse“ beantragen und mindestens 1.000 Mitglieder haben. 1936 musste eine Ersatzkasse sich entweder auf Angestellte oder auf Arbeiter beschränken und durfte keine neuen nicht versicherungspflichtigen Mitglieder mehr aufnehmen. In der Folge nahmen ausgegründete Private Krankenversicherungsvereine diese versicherungsberechtigten Mitglieder auf. Seit der Wiederzulassung der Ersatzkassen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs haben sich die Versicherungsbedingungen vielfältig weiterentwickelt. 1996 endete die berufsständische Trennung in Arbeiter und Angestellte und die Beschränkung der Ersatzkassen auf eingegrenzte Berufsgruppen.

Die Selbstverwaltung der Ersatzkassen wird seit 1953 allein von ihren Mitgliedern in den Sozialwahlen gewählt.

Bearbeiten Heutige Situation

In Deutschland gibt es heute (08/2008) folgende Ersatzkassen:

Im Jahr 2006 zählten die Ersatzkassen 23,5 Millionen Versicherte.[1]

Bearbeiten Quellen

  1. Bundesministerium für Gesundheit: GKV-Statistik KM6, 12.9.2006

Bearbeiten Weblinks

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