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| Regierungsformen der Welt |
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Unter einem Einparteiensystem versteht man ein politisches System, bei dem eine Partei langfristig die alleinige Regierungsgewalt inne hat und keine Oppositionsparteien zulässt. Die Einheitspartei ist also alleinige Staatspartei und meist einer bestimmten Ideologie verpflichtet. Im Nachkriegseuropa waren dies vor allem die kommunistischen Parteien des Ostblocks.
Während in manchen Einparteiensystemen die alleinige Herrschaft der Einheitspartei gesetzlich festgeschrieben ist, sind in sogenannten De-facto-Einparteiensystemen andere Parteien zwar offiziell zugelassen, haben jedoch aufgrund diskriminierender Gesetze oder offener Repression keine reale Chance auf einen bedeutenden Anteil an der Machtausübung. Zu unterscheiden sind Einparteiensysteme von Systemen, in denen sämtliche Parteien verboten sind oder die Anzahl der Parteien beschränkt ist.
Oft wird ein solches System durch staatlichen Druck und/oder Gewalt gegenüber der Bevölkerung und unter Einschränkung der Bürgerrechte aufrechterhalten. Somit stehen solche Systeme den Diktaturen nahe. Einparteiensysteme sind insbesondere in realsozialistischen und faschistischen Staaten üblich sowie in Militärdiktaturen.
Da „Partei“ vom lateinischen Wort „pars“ („Teil“) abstammt, ist ein Einparteiensystem eigentlich ein Oxymoron.
Bearbeiten Beispiele in der Gegenwart
- Beispiele für offiziell festgeschriebene Einparteiensysteme:
- Beispiele für De-facto-Einparteiensysteme:
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